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„Die Stadtpolizei hat mit den Kontrollen der Corona-Verordnungen eine Mammutaufgabe zu bewältigen. Rund 38 Prozent der Kontrollen im Jahr 2020 fanden im Zusammenhang mit Corona statt. Das entspricht rund 14.780 Kontrollen bei denen 6.610 Verstöße festgestellt wurden“, so Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz.
Bei der Verteilung der Kontrollen nach Branchen haben die Grünanlagen mit einem Anteil von 31 Prozent den größten Anteil. „Dies liegt darin begründet, dass zu Beginn der Pandemie alle Grünanlagen und auch die Spielplätze geschlossen wurden und die Stadtpolizei engmaschig die Einhaltung der Versammlungsverbote kontrolliert hat“, erläutert der Ordnungsdezernent.
Im Verlauf des Jahres ging mit Wegfall dieser Regelung die Anzahl der Kontrollen in diesen Bereichen aber auf ein übliches, wenngleich stabiles Monatsniveau zurück.
Da die Gaststätten zwischen März und Mai 2020 für den Kund:innenverkehr geschlossen werden mussten, beschränkten sich Gaststättenkontrollen in diesem Zeitraum zunächst auf die Feststellung dieses Sachverhalts. Im Zuge erster Lockerungen ab Mai 2020 traten hierbei jedoch zunehmend Überprüfungen anderer Vorschriften (zum Beispiel Datenerfassung von Gästen, Abstandsregelungen innerhalb des Betriebs, Mund-/Nasenschutzpflicht des Personals) in den Vordergrund.
Mit dem vermeintlichen Abklingen des Infektionsgeschehens in den Sommermonaten erfolgte auch eine gewisse Rückkehr zum "Tagesgeschäft" der Ordnungspolizeibeamt:innen. Zeichneten sich "Corona-Kontrollen" im April 2020 noch für ca. 83 Prozent der von den Einsatzkräften bearbeiteten Gesamtfälle verantwortlich, rechtfertigte die allgemeine Lage in den Folgemonaten eine solch einseitige Ausrichtung der Arbeitsleistung unter Vernachlässigung anderer Aufgaben nicht mehr. Im Jahresmittel ergibt sich somit ein Anteil dieser Kontrollen an den abgearbeiteten Gesamtfällen von 38 Prozent.
Erst mit Einführung des "Lockdown-Light" zum 2. November 2020 fand wieder eine stärkere Gewichtung hinsichtlich der Überprüfung der Verordnungen statt, welche sich auch im ab 16. Dezember 2020 geltenden "Harten-Lockdown" fortführte.
Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe mussten schließen beziehungsweise analog zum Frühjahr den Publikumsverkehr einstellen, was vom Ordnungsamt gewissenhaft kontrolliert wurde. Neue Kontaktbeschränkungen und folglich die Untersagung von Veranstaltungen, sowie eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in Teilen der Wiesbadener Innenstadt wurden eingeführt.
Der mit Abstand größte Teil der festgestellten Verstöße, etwa 88 Prozent, entfiel im Gesamtjahr 2020 auf den Bereich mangelnder oder unzureichender Mund-/Nasenbedeckungen.
Eine entsprechende Verordnung galt für den öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel seit dem 27. April 2020 in ganz Hessen und ab dem 16. November 2020 in Teilen der Wiesbadener Innenstadt auch im Freien. Allein Fußgängerzone und Hauptbahnhof wurden im November und Dezember mehrfach täglich auf Einhaltung dieser Regelung kontrolliert, wobei 2.790 Verstöße festgestellt werden konnten.
„Der Fokus in der Arbeit der Einsatzkräfte lag zunächst stets in Aufklärung und Prävention, erst im nächsten Schritt und zumeist erst einige Tage nach Inkrafttreten der Regelung wurden auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet“, ist es Dr. Oliver Franz wichtig festzuhalten.
Wird die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und festgestellten Verstöße im Jahresverlauf gegenübergestellt, lässt sich beobachten, dass mit zunehmender Pandemiedauer eine stetig zielgerichtetere Streifen- beziehungsweise Kontrollplanung erfolgte. Das Verhältnis von durchgeführten Kontrollen zu erfassten Verstößen lag im Frühjahr aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang mit vergleichbaren Situationen bei rund 8:1, was bedeutet, dass zwar viele Kontrollen durchgeführt wurden, dabei aber nur wenige Verstöße erfasst werden konnten.
Dieses Bild hat sich gegen Jahresende stark gewandelt, mit hohen Zahlen an Verstößen insbesondere in den Monaten November und Dezember 2020, welche aber in erster Linie auf die Einführung der Mund-/Nasenschutzpflicht in der Fußgängerzone zurückzuführen sind. Gerade in den ersten Tagen nach Einführung war diese Regelung noch nicht allgemein bekannt, weshalb die betroffenen Personen im Rahmen der Ermessensausübung mehrheitlich nicht mit Ordnungswidrigkeitsverfahren belegt, sondern lediglich verwarnt und auf die neue Vorschrift hingewiesen wurden.
Als ursächlich für eine deutlich zielgerichtetere Kontrollplanung ist aber auch das unterjährig eingeführte Ampelsystem zur Einstufung der Notwendigkeit von Betriebsprüfungen zu nennen. So wurde ein Konzept erarbeitet, wonach häufig durch Verstöße aufgefallene Gaststätten-, Einzelhandel-, Kiosk- oder Kosmetik-Betriebe regelmäßigeren Kontrollen unterzogen wurden, als solche Betriebe, welche überwiegend unauffällig oder mehrfach komplett ohne Beanstandung waren.
Dieses Konzept wird stetig weiterentwickelt und auf neue, der jeweiligen Verordnungslage entsprechende, Bereiche ausgeweitet. Das Ergebnis dieser Differenzierung spiegelt sich im Verhältnis von durchgeführten Kontrollen und festgestellten Verstößen wider, welches als zunehmend positiv zu werten ist. Bezüglich der Werte für November und Dezember ist erklärend anzumerken, dass bei einer Kontrolle durchaus mehrere Verstöße festgestellt werden können. So kann zum Beispiel bei einer Kontrolle zur Versammlungsobergrenze eine Vielzahl von Verstößen geahndet werden. Gleiches gilt für Kontrollen in Restaurants oder Gewerbebetrieben, bei denen ebenfalls bei einer Kontrolle mehrere Verstöße auffallen können.
„Die Stadtpolizei wird auch in 2021 weiterhin Kontrollen nach dem beschriebenen Muster und den aktuell geltenden Verordnungen durchführen, um die Gesundheit und Sicherheit von uns allen zu schützen“, stellt der Ordnungsdezernent abschließend fest.
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Symbolfoto / Grafiken: Stadt Wiesbaden