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Die Mobilität in Deutschland ist in der zweiten Januarhälfte 2021 (3. und 4. Kalenderwoche vom 18. bis 31. Januar) gegenüber der ersten Januarhälfte gestiegen: Zwar lag die Mobilität im bundesweiten Durchschnitt in der 3. Kalenderwoche 12,2 % und in der 4. Kalenderwoche 11,4 % unter dem Vorkrisenniveau des Januars 2019. Allerdings war die Mobilität damit höher als noch in der 1. und 2. Kalenderwoche des neuen Jahres, in denen ein Rückgang von 19,7 % und 14,3 % gegenüber Januar 2019 verzeichnet worden war. Dies geht aus einer Sonderauswertung experimenteller Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor.
Die Ergebnisse zeigen, dass die bundesweite Mobilität derzeit noch immer unter dem Referenzwert im Januar 2019 liegt. Allerdings lässt sich im Laufe des Januars 2021 durchschnittlich eine Annäherung der Gesamtmobilität an das Vorkrisenniveau beobachten. Zudem ging die Mobilität im aktuellen zweiten "harten" Lockdown schwächer zurück als im ersten Lockdown im Frühjahr 2020.
In der Gegenüberstellung des aktuellen Mobilitätsgeschehens mit der Mobilität während des Lockdowns im Frühjahr 2020 sowie dem "Lockdown light" ab Anfang November 2020 lassen sich einige Unterschiede erkennen. Derzeit sind die bundesweiten Beschränkungsmaßnahmen, die seit dem 16. Dezember 2020 gelten, trotz langsam sinkender Inzidenzzahlen aufgrund des Risikos neuer Ausbrüche weiterhin in Kraft.
Während in der zweiten Dezemberhälfte zunächst zunehmend stärkere Rückgänge der Mobilität verzeichnet wurden, hat dieser Trend seit Jahresbeginn langsam nachgelassen. Danach fielen die Veränderungsraten gegenüber 2019 wieder geringer aus.
Eine solche Kurve ließ sich auch während des ersten bundesweiten Lockdowns ab dem 16. März 2020 beobachten. Allerdings zeigen sich deutliche Unterschiede in der Intensität des Mobilitätsrückgangs. Während im ersten Lockdown 14 Tage nach Inkrafttreten der Beschränkungen mit -40 % der stärkste Mobilitätsrückgang im 7-Tage-Durchschnitt gegenüber 2019 erreicht wurde, fiel der stärkste Rückgang im zweiten „harten“ Lockdown mit -29 % weitaus geringer aus. Er wurde zudem erst nach 18 Tagen erreicht.
Noch geringer war der Mobilitätsrückgang während des sogenannten "Lockdown light", bei dem ab dem 2. November 2020 Maßnahmen wie die Schließung von Gastronomie, Sportstätten und Kultureinrichtung ergriffen wurden. Ein maximaler Rückgang von 11 % wurde 21 Tage nach Inkrafttreten dieser Beschränkungsmaßnahmen erreicht.
Betrachtet man die Veränderung der Mobilität in der zweiten Januarhälfte 2021 im Vergleich zu 2019 separat für Tag und Nacht, so fiel der Mobilitätsrückgang in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr mit -28 % deutlich stärker aus als in den Tagstunden von 6 bis 22 Uhr, in denen nur 10 % weniger Bewegungen zu beobachten waren als im Durchschnitt des Januars 2019. Generell finden in der Nacht weniger als 7 % der gesamten Bewegungen innerhalb von 24 Stunden statt. Daher wirken sich Veränderungen der nächtlichen Bewegungen nur leicht auf das Gesamtmobilitätsgeschehen aus.
Weiterhin lassen sich große Unterschiede zwischen den Bundesländern feststellen. In den Nachtstunden war der Mobilitätsrückgang in der zweiten Januarhälfte gegenüber 2019 in Bayern mit -40 % und in Baden-Württemberg mit -39 % am stärksten, während er in Brandenburg und Sachsen-Anhalt nur bei -12 % lag. In Bayern und Baden-Württemberg gilt bereits seit Wochen eine landesweite nächtliche Ausgangssperre mit dem Ziel, Kontakte und damit Neuinfektionen mit dem Corona-Virus zu reduzieren.
Tagsüber war die Mobilitätsreduktion gegenüber 2019 mit -20 % in Berlin und Hamburg am stärksten. In Brandenburg hingegen lag die Mobilität am Tag mit einem Zuwachs von 5 % gegenüber Januar 2019 sogar über dem Niveau des Vorkrisenjahres.
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