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Der Verwaltungsstab hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. April, unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Oliver Franz neben dem täglichen Geschäft intensiv mit den Beschlüssen der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten am Mittwoch, 15. April, beschäftigt.
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz zeigten sich grundsätzlich mit den Beschlüssen zufrieden. „Die gefassten Beschlüsse stehen noch unter dem Vorbehalt der Umsetzung in den einzelnen Ländern, gehen aber in die richtige Richtung. In der Berichterstattung steht das Thema Lockerung der Einschränkungen im Vordergrund. Jedoch bleibt die Kontaktbeschränkung und die Hygienevorschriften weitestgehend bestehen“, appellieren Mende und Dr. Franz an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener sich weiterhin so diszipliniert zu verhalten, und nicht am kommenden Montag die Innenstadt und den ÖPNV zu überlaufen. „Nur so können sich die Erfolge der vergangenen Wochen verstätigen“, sind sich Mende und Dr. Franz mit Blick auf den Vorrang der Gesundheit der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener einig.
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben klar gemacht, dass sollten die Infektionszahlen wieder steigen, die Beschränkungen wieder lokal eingeführt werden und auch Beschränkungen in die nicht erforderliche Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus geboten sein.
„Die ernste Lage besteht weiter und das wichtigste Ziel bleibt, Corona-Infektionen zu vermeiden. Und deshalb gelten die Kontaktbeschränkungen, die Abstands- und Hygieneregeln unverändert fort. Die gestrigen Corona-Beschlüssen dürfen niemanden in falscher Sicherheit wiegen. Das öffentliche Leben kann nur in kleinen Schritten zur Normalität zurückkehren“, so Mende. Die angekündigten Lockerungen gehen mit Vorgaben einher, die sich in der Realität erst einmal bewähren müssen. „Wie zum Beispiel das Entstehen von Warteschlangen vor Geschäften vermieden werden soll, erschließt sich mir noch nicht. Auch eine Definition, was eine Großveranstaltung ist, fehlt noch. Da ist zu wünschen, dass es nicht zu 16 unterschiedlichen Länderregelungen kommt.“ Und: „Zu den Fragen der Schulen bleiben die Beschlüsse sehr vage, da werden die Kultusminister noch viel arbeiten müssen, um praktikable Lösungen zu finden. Und zu den Kitas findet sich - abgesehen von der Fortsetzung der Notbetreuung - noch nichts.“
Wie sich die Vorschläge praktisch umsetzen lassen, muss nach den Beratungen im Verwaltungsstab abgewartet werden. Offene Fragen sind demnach: Ist eine Veranstaltung mit 100 Personen eine Großveranstaltung, oder erst ab 1.000 Personen? Wie soll eine Kontrolle der geöffneten Geschäfte unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gewährleistet sein und was passiert mit Geschäften, deren Verkaufsfläche wesentlich größer ist, aber eventuell nur 800 Quadratmeter Verkaufsflächen bereitgestellt werden? Die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Kontaktnachverfolgung Infizierter hingegen ist mit konkreten Zahlen versehen und würde allein für Wiesbaden 75 zusätzliche Mitarbeitende bedeuten. Das wird die Landeshauptstadt vor große Herausforderungen stellen. „Für die Einführung einer Maskenpflicht sieht die Landeshauptstadt Wiesbaden zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund und orientiert sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts“, so Dr. Franz.
Vor einer besonderen Herausforderung steht die Landeshauptstadt Wiesbaden bei der Öffnung von Schulen. Hier hat der Verwaltungsstab beschlossen eine Arbeitsgruppe Schule, zu der auch Vertreterinnen und Vertreter des staatlichen Schulamts hinzugeladen werden soll, einzurichten, die sich ab sofort der Thematik Hygieneplan und Schulbusbetrieb intensiv widmet um vorbereitet zu sein.
Am Freitag, 24. April, beginnt für die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger der Fastenmonat Ramadan. Hier steht die Landeshauptstadt Wiesbaden in intensivem Austausch mit den muslimischen Gemeinden, da auch Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften weiterhin nicht stattfinden sollen. Es ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung werden weithin von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
„Unser besonderer Dank gilt neben den Bürgerinnen und Bürgern Wiesbadens, die sich überwiegend an die Beschränkungen halten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern und Ordnungskräften, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Verwaltung“, so Mende und Franz abschließend.
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