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Da sich in Wiesbaden weitehrin viele Menschen mit dem Coronavirus infizieren, hat der Verwaltungsstab in seiner Sitzung am Montag, 31. August, entschieden, dass ab Dienstag, 1. September, in allen Wiesbadener Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen ein Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher gilt. Diese Verfügung gilt vorerst bis zum 28. September und kann online eingesehen werden.
In Absprache mit den behandelnden Medizinern können Ausnahmen erteilt werden, damit einmalige Situationen des menschlichen Lebens, Sterbeprozesse oder die Aufklärung über eine schwerwiegende Diagnose weiterhin begleitet werden können.
Auch bei Geburten darf eine Vertrauensperson die werdende Mutter begleiten – unabhängig davon, wie lange die Geburt dauert. Ebenfalls erlaubt ist der anschließende Besuch über den gesamten klinischen Aufenthalt. Er wird auf täglich zwei Stunden begrenzt.
Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten eine Ausnahmeregelung: Für sie gilt keine zeitliche Einschränkung bei Besuchen ihrer Kinder. Auch Menschen, die ein besonderes Betreuungsbedürfnis haben, dürfen in die Einrichtungen begleitet werden, so etwa Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder Demenz Erkrankte.
Seelsorger, Betreuer, Rechtsanwälte, Notare, Standesbeamte und Bestatter dürfen ebenfalls die von der Allgemeinverfügung erfassten Einrichtungen betreten.
Die Personen müssen im Vorfeld bei der Klinikverwaltung angemeldet werden. Auch für Ausnahmebesuche gelten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Wir Bürgermeister Franz mitteilte, sei die Verschärfung auf ausdrücklichen Wunsch der Wiesbadener Akutkliniken entstanden: "Die Wiesbadener Klinken sahen sich angesichts der erneut steigenden Infektionszahlen in der Bevölkerung zu einer Rückkehr zum Besuchsverbot gezwungen. Dies wurde durch den Verwaltungsstab als ebenfalls sinnvoll erachtet und durch eine Allgemeinverfügung schließlich kurzfristig umgesetzt. Wir wissen, diese Situation ist sowohl für die Erkrankten als auch für die Angehörigen nicht schön, dient aber letztendlich dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser.“
In der Sitzung des Verwaltungsstabes wurden keine weiteren Maßnahmen oder Verschärfungen beschlossen. Vergangene Woche waren bereits ein Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 0:00 und 6:00 Uhr und Mundschutzpflicht an Haltestellen in Kraft getreten.
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