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Die Hessische Landesregierung hat am Mittwoch, 10. Juni, eine Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vorgestellt. Darin regelt sie auch, mit welchen Auflagen Frei- und Hallenbäder, Badeanstalten an Gewässern sowie Saunen für die breite Öffentlichkeit wiedereröffnen können.
Dazu erklärt die Landesgruppe Hessen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), die die kommunalen Badbetreiber in Hessen vertritt: „Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung die Eröffnung der Schwimmbäder unter Auflagen ab Montag, 15. Juni, erlaubt. Nach einem konstruktiven und lösungsorientierten Austausch mit den kommunalen Badbetreibern macht die Landesregierung mit ihren Auflagen quasi die Schwimmbahn frei für ein kleines Sommermärchen.“
„Die Auflagen sind eine Basis für die kommunalen Badbetreiber, um Bäderbetrieb und Gesundheitsschutz zu vereinbaren. Mit ihnen können sie prüfen, ob eine Öffnung des Bades möglich ist oder nicht und können individuelle Betriebskonzepte mit klaren Abstands- und Hygieneregeln entwickeln.“
„Jetzt arbeiten die kommunalen Badbetreiber konzentriert daran, die Vorgaben und Schutzmaßnahmen in die Praxis umzusetzen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, falls sich avisierte Eröffnungen ihres Bades vor Ort verzögern: Zum einen bedeutet die Inbetriebnahme eines Schwimmbads mehr als nur den Wasserhahn einer Badewanne aufzudrehen, sondern braucht Vorbereitung und Vorlaufzeit. Zum anderen kommt in diesem Sommer hinzu, dass die kommunalen Betreiber die Vorgaben und zusätzlichen Schutzmaßnahmen sorgfältig umsetzen werden - und sich zum Beispiel bei Fragen zur konkreten Umsetzung in ihrem Bad sicherheitshalber mit den Experten ihres Gesundheitsamtes austauschen.“
„Es mag dieses Jahr ein anderes Bade-Erlebnis wegen der Corona-Pandemie werden: Doch die kommunalen Badbetreiber sind zuversichtlich, gemeinsam mit der Landesregierung und den Kommunen ein kleines Sommermärchen für Hessen auf die Beine stellen können - falls nun auch noch das Wetter mitspielt.“
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