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In der Sitzung am Donnerstag, 15. Mai, beschäftigten sich die Mitglieder der ELW-Betriebskommission unter Leitung von Dr. Oliver Franz schwerpunktmäßig mit der Einführung der getrennten Wertstofferfassung in der Landeshauptstadt gemäß Paragraf 14 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
„Mit Blick auf den 1. Januar 2015 galt es in Wiesbaden nur noch eine sinnvolle und bürgerfreundliche Lösung für die getrennte Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen (alle Abfälle aus Kunststoff und Metall sowie Verbunde) zu finden“, betont Dr. Oliver Franz. „Die getrennte Sammlung von Glas über die an 346 Orten in der Stadt platzierten Altglascontainer funktioniert seit Jahren ebenso erfolgreich wie die getrennte Sammlung von Metall über die vier Wiesbadener Wertstoffhöfe und die getrennte Sammlung von Papier über die vor gut zwölf Jahren eingeführten blauen Altpapiertonnen.“
Ebenso bürgerfreundlich wie die haushaltsnahe Entsorgung von Altpapier sei die Lösung mit der „Gelben Wertstofftonne“ für Abfälle aus Kunststoff und Metall sowie Verbunde. „Für Wiesbaden bot es sich an, die ebenfalls 2003 eingeführten gelben Wertstoffbehälter für Leichtverpackung ab dem Jahr 2015 im gesamten Stadtgebiet als das im Kreislaufwirtschaftsgesetz geforderte Erfassungssystem zu nutzen“, sagt der Dezernent. Der 2013 in Wiesbaden durchgeführte Modellversuch ergab, dass die Möglichkeit, auch andere Abfälle aus Kunststoff und Metall wie Schüsseln, Töpfe oder Werkzeuge über den gelben Wertstoffbehälter zu entsorgen, bei den Bürgerinnen und Bürger auf große Resonanz stieß.
Die ELW haben deshalb Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland aufgenommen. Ergebnis ist die „Gelbe Wertstofftonne“. Das bedeutet, es wird keine zusätzliche Wertstofftonne eingeführt, sondern ab dem 1. Januar 2015 dürfen neben den Leichtverpackungen auch alle stoffgleichen Nichtverpackungen, also alle Abfälle aus Kunststoff und Metall sowie Verbunde, über den gelben Wertstoffbehälter entsorgt werden.
Außerdem stand der Abschlussbericht der Universität Gießen über das Ressourcenpotenzial des Deponieabschnitts I und der Bericht über das erste Quartal auf der Tagesordnung. Der Abschlussbericht macht laut Franz deutlich, dass ein Rückbau des Deponieabschnitts I in den kommenden beiden Jahrzehnten nach heutigen Stand nicht wirtschaftlich ist. Der Bericht lässt sich in vier Kernaussagen zusammenfassen: geringes Gefährdungspotenzial für Umwelt und Grundwasser, geringes Rohstoffpotenzial (zum Beispiel Metalle und Kunststoffe), hohes Potenzial an mineralischen Baustoffen, die als Recycling-Materialien dienen könnten, hohes Potenzial zur Folgenutzung der gewonnenen Gewerbefläche.
„Die ELW sind planmäßig ins Jahr 2014 gestartet“, teilt Franz mit. Er erwarte auch für das Jahr 2014 wieder ein positives Ergebnis.
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Hintergrund:
Im 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetztes heißt es: „§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung. Zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings sind Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.“
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