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Ob der geplante Windpark auf dem Taunuskamm genehmigt werden kann oder nicht, geht in die Verlängerung. Im April 2015 hat die ESWE Taunuswind GmbH für den geplanten Windpark auf der Hohen Wurzel die Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.
Im Sommer wurde die Bearbeitungsfrist auf den 16. September verlängert. Ursprünglich sollte bis zum 16. Dezember entschieden werden, ob die Genehmigung für die zehn Windräder erteilt werden kann. Kurz vor Ablauf dieser neuen Frist ist eine Änderung des Hessischen Denkmalschutzes am 6. Dezember in Kraft getreten. Letzte Stellungnahmen waren nach Angaben des RP in der abgelaufenen Woche noch eingereicht worden, unter anderem vom Landesamt für Denkmalpflege. Zur letzten Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz müsse noch die Antragstellerin angehört werden, daher musste die Frist um drei Monate verlängert werden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt geht allerdings davon aus, dass das Genehmigungsverfahren für die zehn beantragten Windräder noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Der Behörde liegen jetzt alle Unterlagen vor, die für die Beurteilung des gesamten Sachverhalts von Bedeutung sind.
Die ESWE Taunuswind GmbH und die ESWE Versorgungs AG rechnen damit, dass die Entscheidung noch in dieser Woche vor Weihnachten erfolgen wird.
Nach Angaben von Pressesprecher Frank Rolle geht die Antragstellerin davon aus, dass ein solcher Park mit zehn Anlagen genehmigungsfähig ist und ökologisch als auch ökonomisch Sinn macht. Der ESWE liegen keine Informationen über Entscheidungen vor, wonach neun von zehn Anlagen nicht genehmigt werden können.
Die ESWE Taunuswind hatte nach eigenen Angaben mit ausführlichen Gutachten und Bewertungen sowie in umfangreichen Fachgesprächen während des Genehmigungsprozesses detailliert dargelegt, warum zehn Windkraftanlagen auf der Hohen Wurzel genehmigungsfähig sind. Unter anderem ging es um Fragen des Trinkwasserschutzes.
Auf den Waldflächen des Landesbetriebs Hessen-Forst sieht ESWE Taunuswind zehn Windenergieanlagen (WEA) vom Typ „Enercon E-115“ vor. Durch den Betrieb eines solchen Windparks wird ein Stromertrag von rund 85.000 Megawattstunden (MWh) erwartet, womit rechnerisch über 25.000 Haushalte mit Strom versorgt werden können. Die CO2-Einsparung im Vergleich zur Energiegewinnung aus fossilen Ressourcen beträgt mehr als 65.000 Tonnen pro Jahr.
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