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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Landeshauptstadt Wiesbaden am Montag, 8. Dezember, untersagt, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag vom 3. Dezember Beschlüsse bezüglich des Mietvertrages für das Stadtmuseum zu fassen. Das betrifft die Magistratssitzung am Dienstag, 9. Dezember, und die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung sowie für Schule und Kultur am Mittwoch, 10. Dezember, sowie „jede Handlung, die den Abschluss des Mietvertrages mit der OFB-Besitzgesellschaft zum Gegenstand hat“.
„Es ist keine Frage, dass wir selbstverständlich dem Gerichtsbeschluss folgen. Ich hatte ja vor der Gerichtsentscheidung bereits angekündigt, das Bürgerbegehren abzuwarten. Dem jetzigen Beschluss des Verwaltungsgerichts auf momentane Nichtbefassung der Gremien in dieser Frage, wird selbstverständlich Folge geleistet“, so Oberbürgermeister Sven Gerich. Die Sitzungsvorlage zum Mietvertrag Stadtmuseum wird daher von der Tagesordnung des Magistrats abgesetzt.
Es handelt sich bei dem „Hängebeschluss“ um eine vorläufige Entscheidung des Gerichts, die dazu dienen soll, dem Gericht eine intensivere Prüfung der Sach- und Rechtslage ohne zeitlichen Druck zu ermöglichen.
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Foto: OFB