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Das Landgericht Wiesbaden hat sein Urteil zum Mord an der 22-jährige Jolin S. verkündet. Es sieht Isa S., einen Studenten afghanischer Herkunft, als Täter überführt. Er bekam lebenslänglich.
Isa S. zeigte bei der Urteilsverkündung keinerlei Regung, blickte stattdessen zu Boden. Ob er die grauenvolle Tat bereut, ist fraglich.
Bis heute haben die Anwälte von Isa S., Helmut Seidl und Peter Sermond, auf die Unschuld des Angeklagten gepocht und wollen die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. Es kann also eine Berufung erwartet werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte sogar gefordert, die besondere Schwere der Schuld bei der Veurteilung zu erkennen, da die Tat aus niederen Beweggründen vollzogen wurde.
Jolin S. war zur Tatzeit schwanger, konnte dies jedoch kaum genießen - ständig musste sie in Angst leben, da Isa S. auf eine Abtreibung bestand und sie ständig kontrollierte. Er dagegen hatte Angst vor seiner streng muslimischen Familie, die eine Beziehung oder geschweigedenn, ein Kind mit einer Nicht-Muslimin niemals akzeptiert hätte. Er sah demnach keinen anderen Ausweg, als das ungeborene Kind und dessen Mutter aus der Welt zu schaffen.
Der 23-jährige Student mit afghanischen Wurzeln soll zudem ein menschenverachtendes Frauenbild haben, insbesondere gegen Nicht-Muslima.
Isa lauerte am 5. Februar 2013 Jolin in einem Treppenhaus in der Dotzheimerstraße auf bevor er sie hinterhältig mit drei Messerstichen ermordete. Bei seiner Festnahme wurden an seiner Kleidung bereits Spuren von Jolin gefunden.
Die lebenslange Freiheitsstrafe gilt in Deutschland als die härteste. Die Bezeichnung "lebenslänglich" ist heute jedoch ein wenig irreführend, da ein Täter nicht mehr für den Rest seines Lebens eingesperrt wird.
Ein Verurteilter kann nach einer Verbüßung von 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe beantragen - wird diese allerdings abgelehnt, kann er erst nach zwei Jahren einen neuen Antrag stellen.
Selbst bei bester Führung und Sozialprognose besteht bei einer "besonderen Schwere der Schuld" keine Chance für den Verurteilten, nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe genehmigt zu bekommen. Er kann nur weiterhin alle zwei Jahre einen neuen Antrag stellen.
Nach einer Studie wird in Deutschland die lebenslange Freiheitsstrafe nach durchschnittlich 22 Jahren vollstreckt.