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Hohe Temperaturen, viel Sonne, kein Regen - die derzeitige Wetterlage lässt in Wiesbaden die Waldbrandgefahr weiter steigen. Sowohl im Stadtgebiet als auch in den Nachbarkreisen herrscht die Gefahrenstufe 4.
In Hessen wurden in dieser Saison bereits weit über 130 Waldbrände gemeldet. Das Hessische Umweltministerium hatte deshalb bereits am 18. Juli die erste von zwei Alarmstufen (A) ausgerufen. Diese sieht unter anderem vor, dass die Forstämter die örtlichen Waldgebiete verstärkt überwachen und die Fliegerstaffel der Polizei gefährdete Gebiete aus der Luft überwacht.
Die Grillplätze in und am Wald wurden bereits im Juni aufgrund der anhaltenden Trockenheit geschlossen. Es gilt aber auch weiterhin für die restlichen öffentlichen städtischen Grillplätze ein absolutes Grillverbot. Dieses Verbot zählt auch für Gasgrills oder ähnliche Grills. Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren und Waldbrandkontrollfahrten durchführen.
Aufgrund der außerordentlich hohen Waldbrandgefahr, die sicher noch einige Wochen anhalten wird, bittet der für den Stadtwald zuständige Dezernent Andreas Kowol die Bevölkerung um Verständnis und weist darauf hin, dass im Wald ganzjähriges Rauchverbot herrscht. „Achtlos weggeworfene Zigarettenkippen sowie Glasscherben können in kürzester Zeit zu einem verheerenden Waldbrand führen, der nicht nur katastrophal für die Natur wäre, sondern aufgrund der Dichte von Wald und Besiedlung in Wiesbaden auch schnell zu einem hohen Gefährdungspotential für Menschen werden könnte.“
Auch für Veranstalter gilt ein Verbot für die Nutzung von Feuerstellen und Kohlegrills. Ebenso ist das Grillen in Pavillons oder Zelten und die Nutzung sonstiger Hitzequellen auf Grasflächen untersagt. Food Trucks oder Anhänger mit festem Boden sind hiervon ausgenommen. Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern.
Die Stellflächen anderer Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind ebenfalls ausreichend zu bewässern. Veranstalter müssen zusätzliche Löschmittel - zusätzliche Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer - vorhalten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu bewässern.
Das Abbrennen von Feuerwerk/Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten - Ausnahmen sind mit dem Umweltamt abzustimmen. Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe – unter beziehungsweise bis 100 Meter Luftlinie - dürfen keine Feuer beziehungsweise Pyrotechnik entzünden.
Feuerwehr und Forstdienststellen bitten die Bevölkerung weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit, Ordnungskräfte werden die Waldflächen verstärkt kontrollieren.
Die Bevölkerung wird gebeten, sämtliche Einfahrten in Feld und Wald freizuhalten, sie sind im Ernstfall unverzichtbare Rettungswege. Es wird gebeten, im Ernstfall mitzuhelfen und jedes Feuer sofort unter der Notrufnummer 112 der Feuerwehr zu melden und - wenn möglich - die Einsatzkräfte einzuweisen.
Alle Regel auf einem Blick:
Nähere Informationen zur aktuellen Situation können Interessierte im Internet unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr finden.
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Foto: Canva