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Amsel, Drossel, Fink und Star sowie alles andere was in der Natur lebt, darf natürlich draußen bleiben. Für alle Haus- und Nutztier Vogelarten in Wiesbaden gilt weiterhin die Stallpflicht, denn die Landeshauptstadt Wiesbaden hält derzeit, nach sorgfältiger Überprüfung der lokalen Gegebenheiten und der aktuellen Seuchenlage, an der risikobasierten Aufstallung von Geflügel für das gesamte Stadtgebiet fest.
Als Grundlage für die Aufrechterhaltung des Aufstallungsgebotes dient laut dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Risikobewertung nach Paragraf 13 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung).
Dieser Risikobewertung wurden zur Abschätzung der Gefahrenlage mehrere Tatsachen zu Grunde gelegt. Dazu wurden die vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 24. Januar veröffentlichten Empfehlungen zur risikobasierten Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel herangezogen. In der es heißt: “Mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen oder an bestehenden HPAIV H5-Fundorten.“
Dies ist in der Landeshauptstadt Wiesbaden aufgrund der positiven H5N8 Befunde gegeben: Im Stadtgebiet wurden in den vergangenen sieben Tagen zwei verendet aufgefundene Höckerschwäne positiv auf HPAI Subtyp H5N8 getestet, weitere Untersuchungsergebnisse von verendet aufgefundenen Wildvögeln stehen noch aus. Ein weiterer Schwan ist bereits positiv auf HPAI Subtyp H5 untersucht.
Zudem besteht in Wiesbaden aufgrund der Gewässernähe und der Vielzahl an Altrheinarmen, Inselauen und ähnlichen Gebieten eine hohe Wasservogeldichte. Diese Gebiete werden von zahlreichen Wasservögeln als Lebensraum genutzt. Zudem werden aktuell gehäuft Zugvögel beobachtet, die sich auf umliegenden Ackerflächen sammeln und diese zur Überwinterung nutzen.
Die konsequente Durchsetzung von Vorsorgemaßnahmen (Biosicherheit) ist weiterhin für alle Geflügelhalter erforderlich. Dies bezieht sich auf gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Auch alle Vogelausstellungen bleiben weiterhin landesweit verboten.
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Symbolfoto