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Das neue Schuljahr ist erst zweieinhalb Wochen alt, doch bereits in dieser kurzen Zeit sind Schulen im gesamten Wiesbadener Stadtgebiet von Corona-Infektionen betroffen. Einige Klassen mussten bereits vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt werden. Die Stadt Wiesbaden und das Gesundheitsamt halten derweil weiter an ihrem Konzept für Schulen fest. „Die Hygienekonzepte und die Umsetzung in den Wiesbadener Schulen scheinen derzeit ausreichenden Schutz vor Ansteckung zu gewährleisten“, erklärt die Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes Dr. Kaschlin Butt. Doch wie wird bei Verdachtsfällen in Klassen oder bestätigten positiven Fällen vorgegangen?
Verdachtsfälle haben auf Klassen und Schulen erst einmal keine Auswirkungen. Steht ein Kind im Verdacht, sich infiziert zu haben, wird es – wie bei anderen Erkrankungen auch – im ersten Schritt aus der Schule genommen. Ein Arztbesuch und ein Corona-Test folgen. Bewahrheitet sich der Verdacht auf eine Infektion nicht, kann das Kind, sobald es sich gesund fühlt, wieder den Unterricht besuchen.
Dr. Butt bittet Eltern, sich für die Dauer dieses Prozesses in Geduld zu üben: „Bis das Ergebnis vorliegt und die Abklärung auf eine etwaige Infektionsmöglichkeit mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt ist, bitten wir alle Eltern darum, Ruhe zu bewahren.“
Sollte sich ein Corona-Verdachtsfall bestätigen, wird die Schulleitung durch die Eltern oder durch das Gesundheitsamt informiert. Alle Kinder und Lehrkräfte, die in einem vom Gesundheitsamt festgelegten Zeitraum ungeschützten Kontakt mit dem infizierten Schüler hatten, gelten als Kontaktpersonen. Die Schulleitung informiert dann die Eltern, die ihre Kinder anschließend abholen.
Das Gesundheitsamt erhält eine vollständige Kontaktliste der Klasse und weiterer Kontaktpersonen und nimmt mit allen Eltern individuell Kontakt auf. „Auch hier bitten wir darum, Ruhe zu bewahren und nicht in Sorge Kinderärzte, Teststellen und das Gesundheitsamt anzurufen. Seien Sie bitte nicht beunruhigt, wenn die Abarbeitung eine Weile dauert“, erklärt Dr. Butt.
Unabhängig davon, ob bereits ein negativer Corona-Test vorliegt, beträgt die Quarantänezeit für Kontaktpersonen und das betreuende Personal 14 Tage. Hintergrund ist der gegebenenfalls zu frühe Testtermin. Dann kann das Virus noch nicht nachgewiesen werden. Das Gesundheitsamt hält sich dabei strikt an die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes.
Eltern und weitere Kinder der Kontaktpersonen müssen hingegen nicht in Quarantäne. Sie können weiterhin an den Arbeitsplatz oder in Kindergärten und Schulen. Lediglich die Familie des infizierten Kindes muss sich ebenfalls in vierzehntägige Quarantäne begeben.
In den ersten beiden Schulwochen wurden allen betroffenen Klassen Reihentestungen angeboten. Dadurch konnten nur wenige weitere positive Fälle aufgedeckt werden. Unklar bleibt, ob diese durch den Kontakt mit dem ersten infizierten Kind in der Klasse entstanden sind. Wie die Stadt Wiesbaden mitteilt, werden derzeit keine weiteren Reihentestungen durchgeführt: „Die Hygieneregeln in den Schulen reichen aus. Aktuell finden keine weiteren Reihentestungen statt, da diese die Quarantänezeit nicht verkürzen und für die Eltern und Testlabore einen erheblichen Aufwand darstellen.“
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Symbolfoto