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Die Corona-Fallzahlen in Wiesbaden steigen weiter. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt hat deshalb am Montag, 19. Oktober, über weitere Maßnahmen gesprochen. Da zum Zeitpunkt der Sitzung noch unklar war, welche Maßnahmen Hessen auf Landesebene regeln wird, vertagte der Verwaltungsstab die Entscheidungen über weitere kommunale Maßnahmen auf Dienstag, 20. Oktober.
Die Infektionslage in Wiesbaden hat sich über das Wochenende weiter verschärft. In den letzten sieben Tagen kamen 210 neue positive Labormeldungen hinzu. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (7-Tage-Inzidenz) erhöhte sich damit auf 72,2. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 schreibt das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen "erweiterte Maßnahmen" und ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 "konsequente Beschränkungskonzepte" vor. 27 Personen sind bisher in Wiesbaden durch Corona gestorben.
„Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin die Kontakt- und Hygieneregeln einzuhalten. Wir empfehlen außerdem, die Corona-Warn-App zu nutzen. Sie zeigt das Infektionsaufkommen und kann damit Hinweise für ein angemessenes Verhalten liefern. Nutzer können in der App neben positiven Testergebnissen demnächst auch ihre Symptome eingeben. Das hilft dabei, das Infektionsrisiko für Kontakte noch besser einzuschätzen“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.
Bereits vergangene Woche beschloss der Verwaltungsstab Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen. Sie gelten ab Mittwoch, 21. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 15. November. Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, dürfen dann maximal drei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Weitere Besuche sind untersagt.
„Wir wissen, dass Besuche für Menschen in Alten- und Pflegeheimen wichtig sind. Trotzdem haben wir uns für diese Maßnahme entschieden, um ältere Menschen, die zur Risikogruppe zählen, zu schützen. Mit den Besuchseinschränkungen bewegen sich weniger Personen in den Einrichtungen. Dadurch werden Infektionen unwahrscheinlicher. Das trägt auch dazu bei, dass in den Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten sichergestellt werden können“, sagen Mende und Dr. Franz.
Die Besuchseinschränkung gilt nicht für Seelsorger, Rechtsanwälte, Notare sowie Eltern, wenn es sich bei der aufgesuchten Person um ein minderjähriges Kind handelt. Die Besuchseinschränkung gilt auch nicht für Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist. Auch Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sind von der Einschränkung ausgenommen, ebenso ehrenamtlichen Personen in Ausübung ihres Amtes (im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen).
Ausgenommen von der Einschränkung sind auch Besuche im Rahmen des Sterbeprozesses durch enge Angehörige oder im Rahmen einer Behandlung der spezialisierten Palliativversorgung.
Bereits seit heute, Montag, 19. Oktober, ist eine generelle Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse in Kraft. Auch der praktische Sportunterricht ist in Schulen für alle Jahrgänge in geschlossenen Räumen untersagt.
Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports in geschlossenen Räumen sind keine Zuschauer mehr zugelassen, im Freien maximal hundert Zuschauer. Es gilt außerdem weiterhin das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken und die Maskenpflicht an Bushaltestellen. Details der Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf wiesbaden.de/coronavirus unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“ heruntergeladen werden.
Falls der Verwaltungsstab am Dienstag, 20. Oktober, weitere Maßnahmen beschließen sollte, orientieren sich diese an den Beschlüssen, auf die sich Bund und Länder sowie die kreisfreien Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet geeinigt haben. Dadurch soll ein Flickenteppich an Regelungen vermieden werden.
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