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Städtische Sportanlagen in Wiesbaden stehen Vereinen für den Trainings- und Übungsbetrieb unter der Einhaltung von Auflagen ab frühestens Montag, 18. Mai, zu den vereinbarten Nutzungszeiten wieder zur Verfügung. Die Sportanlagen werden ausschließlich für Vereine geöffnet, nicht für die Öffentlichkeit.
Die hessische Landesregierung hat mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai den Rahmen für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Sportbetrieb im Freien und in Sport- und Turnhallen für die nächsten Wochen geregelt. Die Verordnung gilt aktuell bis zum 5. Juni und steht unter dem Vorbehalt der aktuellen Infektionszahlen. „Daher spielt die strikte Einhaltung der Vorgaben im Eigeninteresse der Sportlerinnen und Sportler eine wesentliche Rolle. Hierbei kommt es auf eine große Eigenverantwortung und Sorgfalt der einzelnen Nutzergruppen sowie das verantwortungsvolle Handeln aller Beteiligten an“, sagte Oberbürgermeister und Sportdezernent Gert-Uwe Mende am Freitag.
„Uns allen ist bewusst, dass die Hürden für einen Wiedereinstieg hoch liegen, doch wir sehen diese als unbedingt notwendig an. Von den Aktiven und Vereinen wird hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen ein großes Verantwortungsbewusstsein eingefordert. Nur so verhindern wir gemeinsam ein Wiederaufflammen der Pandemie.“
Eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Trainings- und Übungsbetriebes ist die schriftliche Bestätigung der Vereine, dass sie die Auflagen der Stadt einhalten werden. Diese umfassen unter anderem folgende Punkte:
Die Liste mit allen Auflagen und Vorgaben wurde vom Sportamt den Vereinen bereits zugesandt und kann auch unter wiesbaden.de/sport eingesehen werden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstoß den Trainingsbetrieb für den gesamten Verein zu untersagen.
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