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Immer wieder erreichen das Wiesbadener Gesundheitsamt Fragen rund um das Thema Testergebnisse, Quarantänezeiten und die Notwendigkeit einer räumlichen Absonderung. Darum gibt das Gesundheitsamt nun einige Hinweise.
Mit einer Quarantäne wird die Verbreitung einer Infektion gestoppt. Diese wird immer dann notwendig, wenn ein direkter Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat und lässt sich auch durch ein negatives Testergebnis nicht aufheben.
„Testungen beschreiben immer nur den aktuellen Istzustand“, betont Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes. „Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt dieser nach einer möglichen Infektion durchgeführt wird, kann er gegebenenfalls eine Infektion noch nicht erfasst haben“. Als ideal gilt ein Testzeitpunkt an Tag fünf bis sieben nach der möglichen Ansteckung. Dennoch können danach noch Symptome auftreten und das Virus kann sich so vermehren, dass andere Personen angesteckt werden können.
„Das angedachte Verfahren der Bundesregierung, Reiserückkehrende aus Risikogebieten mindestens fünf Tage abzusondern und frühestens dann eine Beendigung der Quarantäne durch ein negatives Testergebnis zu gestatten, halten wir daher für sehr sinnvoll und hätten uns dies für Wiesbaden bereits vor den Sommerferien gewünscht“, erklären Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz.
Diese Inkubationszeit ist auch mit der Grund, weshalb Kontaktpersonen der Kategorie I, also mit engem Kontakt zu dem Infizierten, weiterhin eine 14-tägige Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wird.
Das betrifft sowohl Personen des gleichen Haushaltes aber beispielsweise auch Schulklassen oder Arbeitskollegen. Die Gesundheitsamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gehen dabei sehr sorgfältig vor und überprüfen genau, für wen eine Quarantäne notwendig ist.
„Wir wissen, dass es für Personen in Quarantäne eine schwierige Situation ist“, so Dr. Kaschlin Butt, „daher gehen wir sehr sorgfältig mit den Quarantäneverfügungen um und ordnen sie wirklich nur an, wenn es aus infektiologischer Sicht notwendig ist“.
Das Einhalten der Quarantäne ist dabei absolut notwendig und wird durch das Quarantänemanagement des Gesundheitsamtes überprüft.
Bei Quarantäneverweigerung steht der Landeshauptstadt Wiesbaden eine Unterkunft zur Verfügung, in der die Personen zwangsabgesondert werden können.
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