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Viereinhalb Stunden dauerte die Videokonferenz zum weiteren Vorgehen mit den steigenden Corona-Infektionen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag, 27. August. Dann konnte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am frühen Donnerstagabend in der Staatskanzlei in Wiesbaden die Ergebnisse des Gesprächs bekanntgeben. Vorerst wird sich für die Hessinnen und Hessen allerdings kaum etwas ändern. „Alles das, was wir heute beschlossen haben, führt für Hessen nicht zu einer Veränderung unserer Verordnungslage“, stelle Bouffier gleich am Anfang klar.
Änderungen könnte es in Zukunft für Reiserückkehrende geben, denn die Testungen waren Diskussionspunkt zwischen Bund und Ländern.
Derzeit können sich Reisende bei ihrer Rückkehr am Frankfurter Flughafen kostenlos testen lassen. Wenn der Test negativ ist, müssen Reiserückkehrende aus Risikogebieten nicht in die ansonsten verpflichtende Quarantäne. „Die Diskussion geht jetzt um die Frage: Was ist denn, wenn ich getestet werde und das Infektionsgeschehen ist aber noch gar nicht bei mir angekommen. Man hat sich in den letzten Tagen infiziert, aber man kann diese Infektion noch gar nicht erkennen“, erklärte der Ministerpräsident. Darum gebe es die Diskussion, Reiserückkehrende erst nach fünf Tagen zu testen, um sicherere Ergebnisse zu erhalten. Rückkehrende aus Risikogebieten müssten dann zwar zwingend in die Fünf-Tages-Quarantäne, könnten sich dann aber testen lassen und bei einem negativen Befund aus der Quarantäne entlassen werden. Diese Regelung gilt allerdings noch nicht.
Zuerst soll ein digitales System entwickelt werden, das die wichtigen und vor allem richtigen Informationen der verschiedenen Behörden schnell zur Verfügung stellt, damit die Gesundheitsämter vor Ort die Quarantäne überwachen können. So ein System will der Bund bis Oktober zur Verfügung stellen. Solange wird am Frankfurter Flughafen getestet wie bisher.
Zudem sollen Reiserückkehrende aus Nicht-Risikogebieten ihre Tests zum 15. September selbst zahlen. Für Reiserückkehrende aus Risikogebieten ist die Diskussion über die Kostenübernahme noch offen.
Auch soll das Infektionsschutzgesetzt dahingehend geändert werden, dass Reiserückkehrenden, die sich bewusst in ein Risikogebiet begeben haben, in der Quarantäne kein Lohnausfall gezahlt wird. Solange das Gesetzt noch nicht geändert ist, bleibt es bei den jetzigen Kostenregelungen.
In der Konferenz ging es auch um die Aufrechterhaltung der Testkapazitäten. Wie Bouffier bekanntgab, soll nur noch dort flächendeckend getestet werden, wo es lokale Ausbrüche gibt.
Großveranstaltungen, bei denen das Hygienekonzept nicht eingehalten werden kann, bleiben bis mindestens 31. Dezember verboten. Damit wird das Verbot in Hessen um zwei Monate ausgeweitet. Veranstaltungen, die die Grenze von 250 Teilnehmern nicht übersteigen, müssen in Hessen derzeit nicht von den Behörden genehmigt werden. Dennoch sind Abstands- und Hygieneregeln verpflichtend einzuhalten. In Wiesbaden sind derzeit Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen untersagt.
Auch auf Weihnachtsmärkte ging Bouffier ein. „Ich möchte, dass es wieder Weihnachtsmärkte gibt“, sagte er. Diese könnten aber nicht wie gewohnt stattfinden. Auch hier müssten die Hygieneregeln eingehalten werden.
Auch Sportfans müssen sich noch gedulden. Bis Ende Oktober wird es in Hessen bei bundesweiten Wettbewerben wie der Fußball-Bundesliga keine Zuschauer geben. Bis dahin soll ein einheitliches Zuschauerkonzept erarbeitet werden.
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