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Appell des Hessischen Innenministers

„Helfen Sie Ihren Mitmenschen und bleiben Sie zu Hause“

Von Wiesbadenaktuell

Der Hessische Innenminister Peter Beuth appelliert vor den Feiertagen an die Bürgerinnen und Bürger, nicht notwendige Osterausflüge zu unterlassen. Das Kontaktverbot gilt auch an Ostern. Bislang hat die Polizei in Hessen rund 1.000 Verstöße registriert, die nun mit Bußgeldern geahndet werden. Auch in Wiesbaden wird über Ostern kontrolliert, ob sich alle an die Kontaktbeschränkungen halte.

09.04.2020 16:46
Der Hessische Inneminister Peter Beuth ruft dazu auf, sich über Ostern an die Beschlüsse des Landes zu halten, um Menschen zu schützen.

Vor den anstehenden Osterfeiertagen hat der Hessische Innenminister Peter Beuth nochmals eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich auch an den kommenden Tagen an die geltenden Kontaktbeschränkungen zu halten und Ausflüge oder Besuche nur auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.

Mehrheit hält sich an Beschränkungen

„Die überwältigende Mehrheit der Hessinnen und Hessen hält sich vorbildlich an die Vorgaben des Landes und hilft so mit, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Wir sind aber noch nicht über den Berg und die Lage ist nach wie vor sehr ernst. Angesichts der vielen Menschen, die zurzeit in unseren Krankenhäusern um ihr Leben kämpfen, sollte sich jeder die Frage stellen, ob ein Osterausflug wirklich absolut notwendig ist. Helfen Sie ihren Mitmenschen und bleiben Sie zu Hause. Bitte denken Sie dabei auch an die tausenden Frauen und Männer des Gesundheitssektors und unserer Einsatzkräfte, die auch an den Feiertagen ihr Bestes geben, um Menschenleben zu retten und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Die Polizei wird auch an Ostern darauf achten, dass die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden und Verstöße konsequent ahnden“, so Peter Beuth. 

Wochenbilanz Bußgelder: Polizei registriert rund 1.000 Verstöße

Seit dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes, zum Beispiel gegen die geltenden Verbote von Kontakten in der Öffentlichkeit, dem Betrieb von Bars oder Restaurants oder der Nichteinhaltung von Zugangsbeschränkungen – etwa für Senioren- oder Pflegeeinrichtungen –, sind Bußgeldzahlungen zwischen 200 und 5.000 Euro vorgesehen.

Von Freitag, 3. April, bis Donnerstagmittag, 9. April, wurden von der hessischen Polizei 919 Fälle von Personengruppen registriert, die sich nicht an das geltende Kontaktverbot hielten. Im gleichen Zeitraum wurden 79 Verstöße gegen die Schließungen von zum Beispiel Restaurants, Bars, Sport- oder Freizeiteinrichtungen festgestellt. Die Betroffenen müssen nun mit Bußgeldern rechnen. 

Gelten die Kontaktbeschränkungen auch hinter der Haustür?

Seit dem 23. März gilt in Hessen ein Kontaktverbot. Demnach dürfen sich nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen. Wenn die Polizei Hinweise auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich erhält, die erkennbar gegen die geltenden Kontakteinschränkungen verstoßen, muss sie tätig werden. Verwandte und enge Bezugspersonen zu besuchen, ist nicht pauschal verboten, aber größere Menschengruppen müssen vermieden werden. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden.

Sind Motorradausflüge erlaubt?

Private Motorrad-Ausflüge sind derzeit in Hessen nicht verboten. Grundsätzlich kann – analog zur Nutzung eines PKWs – auch eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitgenommen werden, ohne dass eine Ordnungswidrigkeitsstrafe zu befürchten ist. Sobald Motorradfahrer von ihrem Motorrad absteigen – etwa an einer Tankstelle oder auf einem Parkplatz – müssen sie sich jedoch an die Abstandsregeln von 1,5 Meter zur anderen Person halten. Biker- und Tankstellen-Gespräche mit Dritten sollten aufgrund der derzeitigen Verordnungen unterlassen werden.

„Es bleibt auch hier die Frage, die sich jeder Biker stellen sollte: Ist ein Motorradausflug angesichts der derzeitigen Lage unbedingt notwendig und wenn ja, kann man nicht auch nur allein fahren. Zudem gilt es mehr denn je vorsichtig zu fahren“, sagte Peter Beuth.

Generell ist die Polizei mit Beginn der Motorradsaison verstärkt im Einsatz und wird am Osterwochenende auf beliebten Routen kontrollieren. Dabei werden auch Beamte der Landeskradstaffel für solche Kontrollen eingesetzt. Viele Polizeimotorräder verfügen über Videotechnik, mit der Verstöße beweis- und gerichtsfest aufgezeichnet werden.

Ist Picknicken erlaubt?

Picknicken, Grillen und Feiern im öffentlichen Raum ist laut den Verordnungen der Hessischen Landesregierung zurzeit verboten. Das Innenministerium hat im Hinblick auf "Picknicken" klargestellt, dass ein gemeinsames Verzehren von Speisen im Park damit aber nicht vollkommen ausgeschlossen ist. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Wenn zwei Personen gemeinsam auf einer Wiese mitgebrachte Brötchen essen, ist das genauso erlaubt, wie wenn die in einem Hausstand lebenden Eltern mit ihren Kindern mitgebrachte Speisen verzehren. Wichtig ist, dass jeder, der sich in der Öffentlichkeit aufhält, Abstand zu seinen Mitmenschen hält und es nur in den bekannten Ausnahmefällen (gemeinsamer Hausstand) zu Gruppen von mehr als zwei Personen kommt.

Darüberhinausgehende Verabredungen zum Picknick oder ähnliche Aktivitäten sind verboten. Zudem muss bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.

Viele Parkplätze sind bereits geschlossen

Das Hessische Innenministerium hatte zudem den Städten und Gemeinden über die beschlossenen Maßnahmen hinaus empfohlen, ab dem 3. April Parkplätze an beliebten Ausflugszielen zu sperren und in eigener Zuständigkeit weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, den Publikumsverkehr zu reduzieren. Grundsätzlich sind nach dem Infektionsschutzgesetz die Gesundheitsbehörden sowie nach der jüngsten Verordnung der Hessischen Landesregierung die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit durch die Verbreitung des Corona-Virus abzuwenden.

Verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung

Die Verordnungen können nicht alle Details des täglichen Zusammenlebens regeln, sollen aber eine verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung und die Ordnungsbehörden geben, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, Infektionsketten zu brechen und uns alle zu schützen. 

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Foto: Staatskanzlei

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