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Nach Wochen, in denen Gastronomiebetriebe lediglich Essen "to go" und Lieferdienste anbieten durften, Fitnessstudios geschlossen blieben und Hotels Gäste nur zu nicht touristischen Zwecken beherbergen konnten, können Betriebe in Hessen ab Freitag, 15. Mai, wieder öffnen. Das hat die Landesregierung vergangene Woche entschieden. Mit dem Beschluss einher gehen zahlreiche Auflagen, die Betreiber beachten und Besucher wissen sollten.
Kinos könnten bereits seit vergangener Woche wieder Gäste empfangen. Tatsächlich blieben sie in Wiesbaden bislang geschlossen. Nun nimmt das "Arkaden" Filmtheater seinen Betrieb wieder auf.
Indisch, asiatisch, italienisch oder doch gutbürgerlich? Dieser "Qual der Wahl" können sich Wiesbadenerinnen und Wiesbadener ab Freitag wieder stellen, denn Gastronomiebetriebe dürfen nach langer Pause wieder Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten. Grundlegend für die Wiedereröffnung von Restaurants, Gaststätten, Eisdielen, Eiscafés, Biergärten und vergleichbaren Betrieben ist die Fünf-Quadratmeter-Regel: Pro fünf Quadratmeter Gastraum darf maximal eine Person eingelassen werden. In einem 100 Quadratmeter großen Lokal dürfen gleichzeitig also höchstens 20 Gäste bewirtet werden.
Zusätzlich muss das Abstandhalten von 1,5 Metern garantiert sein, wenn keine Trennvorrichtungen vorhanden sind. Ausgenommen von den Abstandsregeln sind Angehörige eines Haushaltes und maximal eines weiteren Hausstandes. Wer Essen gehen will, muss allerdings seine Kontaktdaten hinterlassen. So sollen mögliche Infektionen nachverfolgt werden können. Eine Reservierung ist nicht vorgeschrieben.
Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gästen wird empfohlen, beim Betreten und Verlassen des Lokals ebenfalls Mund und Nase zu bedecken, eine Pflicht gibt es allerdings nicht.
Auch Cineasten kommen wieder auf ihre Kosten: Das Kino "Arkaden" in der Bleichstraße öffnet am Freitag und beschert Film-Fans ein vielfältiges Programm, das wöchentlich wechselt. Für alle, die das Reisen vermissen, hat Wiesbadens größtes Kino eine Auswahl hochwertiger Reisefilme in das Programm aufgenommen. Kinotickets müssen vor dem Besuch online gekauft werden. Vor Ort ist kein Verkauf möglich. Dafür wird die Snack-Theke geöffnet. Auf Popcorn, Nachos und Co. muss also nicht verzichtet werden. Einlass ist jeweils 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist bei einem Kinobesuch Pflicht, er kann aber auf den Sitzplätzen im Kinosaal abgenommen werden. Der Zutritt ist zudem nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes möglich. Kondaktdaten werden beim Ticketkauf und bei Begleitung durch einen weiteren Hausstand vor Ort aufgenommen.
Im Kinosaal können maximal 100 der regulären 535 Sitzplätze besetzt werden. Es werden nur Sitzplätze belegt, die die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern sicherstellen. Alle zum Verkauf freigegebenen Sitzplätze sind direkt von einem Gang aus erreichbar, sodass man an keinem anderen Kinobesucher in der Reihe vorbei muss.
Sport in Fitnessstudios ist ab Freitag ebenfalls wieder möglich, Corona-Pfunde können also wieder purzeln. Dabei muss der Sport kontaktlos ausgeübt werden. Zudem ist der obligatorische Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten und Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen für die Nutzung von Sportgeräten garantiert werden. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume bleiben vorerst geschlossen. Hobbysportler müssen also direkt in Sportkleidung in das Fitnessstudio kommen. Auch einzelne Geräte können wegen der Abstandsregeln gesperrt werden.
Nach dem Betreten des Fitnessstudios müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Auch ein Handtuch sollte nicht vergessen werden. Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nicht. Allerdings wird empfohlen, beim Betreten und Verlassen der Einrichtung den Schutz zu tragen. Zudem werden auch in Fitnessstudios die Kontaktdaten der Sporttreibenden aufgenommen.
Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai ihren Betrieb zu touristischen Zwecken wiederaufnehmen. In allen öffentlichen Bereichen müssen die Abstandsregeln sowohl zwischen dem Personal als auch zwischen den Gästen eingehalten und geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden. Gemeinschaftlich nutzbare Wellness-, Sauna- und Schwimmbereiche müssen geschlossen bleiben. Für Speisenangebote in Hotels gelten die gleichen Regeln, wie für die Gastronomie.
Ab Morgen dürfen zudem Ferienwohnungen und Campingplätze genutzt und vermietet werden. Insbesondere für Campingplätze und Jugendherbergen gilt: In gemeinschaftlichen Schlaf- und Sanitärbereichen müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und durchgesetzt werden.
Übrigens: Öffnen dürfen auch Casinos, Wettbüros und Spielhallen ab dem 15. Mai. Freizeitparks können ebenfalls Besucher empfangen, wenn sie ein umfassendes Hygienekonzept erstellt haben. Tanzlokale und Discotheken müssen hingegen weiterhin geschlossen bleiben und trotz Restaurant-Öffnungen gilt ein Pfeffermühlen-, Salz- und Zuckerstreuer-Verbot in Lokalen.
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Symbolfoto (bearbeitet)