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Muss ich in Quarantäne oder nicht? Diese Frage stellen sich viele angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen. Aus diesem Grund weist das Gesundheitsamt Wiesbaden Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich auf die Quarantänepflicht hin.
Personen, die ein positives Laborergebnis erhalten, müssen sich in die 14-tägige Quarantäne (ab Tag der Testung) begeben. Diese Pflicht zur Absonderung betrifft zusätzlich automatisch auch alle Angehörigen des gleichen Hausstandes.
Dies wurde in der 1. Verordnung zur Bekämpfung der Pandemie des Landes Hessen geregelt. Dies gilt auch ohne schriftliche Quarantäneverfügung des Gesundheitsamtes.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Freitag, 6. November, erneut getagt und sich mit der aktuellen Situation der Corona-Pandemie beschäftigt. Dabei wurden vorerst keine weiteren Maßnahmen beschlossen. Der Verwaltungsstab behält sich dies jedoch vor, sollten die Infektionszahlen in Wiesbaden weiter ungebrochen ansteigen.
„Die derzeit geltenden Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten sowie auf nicht zwingend notwendige Kontakte zu verzichten.“
Details aller bisher getroffenen Regelungen stehen in den begründeten Fassungen der Allgemeinverfügungen. Diese können auf wiesbaden.de/coronavirus unter dem Punkt "Pressemeldungen und Verordnungen" heruntergeladen werden.
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Symbolfoto: Gerd Altmann / Pixabay