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Der Lockdown-Light sollte eigentlich als Wellenbrecher fungieren. Das hat aber leider in den letzten rund sechs Wochen nicht funktioniert. Deshalb muss jetzt schnell gehandelt werden, war der einheitliche Konsens aller Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin bei der Telefonkonferenz zur Eindämmung des Coronavirus am Sonntagvormittag.
Schon ab dem kommenden Mittwoch, (16. Dezember) wird das öffentliche Leben in Deutschland drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf - also Lebensmittelmärkte, Wochenmärkten für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Abhol-und Lieferdienste, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel - muss bis zum 10. Januar schließen. Auch Friseure dürfen ab Mittwoch nicht mehr öffnen sowie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen.
Einschränkungen gibt es aber auch beispielsweise für Supermärkte. Der Verkauf von Produkten, die keine Lebensmittel und nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen seien, könne eingeschränkt werden, heißt es. Ausgeweitet werden dürfe der Verkauf keinesfalls.
Das teilte die Bundeskanzlerin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten in Berlin mit. „Angesichts der steigenden Infektionszahlen sei man zum Handeln gezwungen", so Angela Merkel.
Zudem sollen Schüler und Kita-Kinder zwischen dem 16. Dezember und 10. Januar wann immer möglich zu Hause bleiben. Ausnahmen sind möglich.
Laut dem Beschluss sollen Schulen dafür entweder "grundsätzlich geschlossen" werden, oder die Präsenzpflicht werde ausgesetzt, das bedeutet Unterricht zu Hause. In Kindertagesstätten werde analog verfahren. Wie im Frühjahr ist geplant, das es eine Notbetreuung gibt.
An den Schulen sollen Ausnahmen für Abschlussklassen möglich sein. Auch von Extra-Urlaub ist die Rede: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen."
Merkel appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, vor dem Weihnachtsfest in den Familien eine weitestgehende Schutzwoche mit Kontaktbeschränkungen einzulegen. Für Weihnachten gelten strengen Regeln für private Kontakte. Es dürfen sich maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zulässig, dazu kommen Kinder im Alter bis 14 Jahre - „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet".
Gottesdienste zu Weihnachten sollen weiter möglich sein, aber mit klaren Abstandsregeln. Der Gemeindegesang ist verboten, zudem herrscht eine Abstands- und Maskenpflicht. „Ich setze hier auf Eigenverantwortung. Wir werden mit den Kirchen das Gespräch noch sehr intensiv führen", erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier in Wiesbaden. „Ich bin mir aber sicher, dass wir so für den 24. Dezember eine Möglichkeit finden, dass man zum Gottesdienst kann."
Das Motto muss jetzt lauten „Ganz oder gar nicht“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Deutschland zum Sorgenkind in Europa wird. Zudem warnt der CSU-Chef vor dem Schock-Szenario Bergamo, wo es während der Pandemie zu einer völligen Überlastung des Gesundheitssystems und vielen Toten kam. Dieses sei „näher als so mancher glaubt“.
Die zunächst angekündigten Ausnahmen zu Silvester und Neujahr werden mit dem harten Lockdown zurückgenommen. Das heißt, für diese Zeit gelten die normalen Kontaktbeschränkungen wie an Weihnachten.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Vom Zünden von Feuerwerk wird generell dringend abgeraten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
Die neuen harten Corona-Regeln die ab Mittwoch für private Zusammenkünfte in Wohnungen gelten, will Ministerpräsident Bouffier nicht mit Verordnungen der Polizei durchsetzen. „Wir sprechen aber dringliche Empfehlungen aus", betonte der CDU-Politiker am Sonntagmittag in Wiesbaden. „Alle Beschlüssen werden nur funktionieren, wenn sich die Menschen daran halten", appelliert er an die Bevölkerung.
Der härter Lockdwon mit den verschärften Maßnahmen gilt zunächst bis zum 10. Januar. Über eine mögliche Verlängerung soll am 5. Januar beraten werden. Unklar ist weiterhin, ab wann in Deutschland die Impfungen gegen das Corona-Virus beginnen können. Diese ist abhängig von der europaweiten Zulassung des Impfstoff BNT162b von Biontech aus Mainz, welches als erstes Biotechnologie-Unternehmen ein Mittel gegen Covid-19 entwickelt hatte.
Das Unternehmen werde voraussichtlich spätestens bis zum 30. Dezember Rückmeldung von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zu einer Impfstoff-Zulassung erhalten.
Ab Mittwoch sind nicht alle Einzelhändler trotz der neuen Corona-Regeln geschlossen. Ausnahmen gelten in Hessen für den Einzelhandel.
Die Einzelhandels-Ausnahmen im Überblick:
Angesichts des harten Lockdowns kündigte Finanzminister Olaf Scholz „sehr umfassende Überbrückungshilfen" für betroffene Unternehmen an. Betroffene Geschäfte und Firmen von der Schließung bekommen bis zu 500.000 Euro im Monat Finanzhilfe, sagte der SPD-Politiker. Die Höchstgrenze im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfe III hatte bisher bei 200.000 Euro gelegen.
Man rechne dafür mit Kosten von etwas mehr als elf Milliarden Euro im Monat, so der Finanzminister. Der Bund werde allen beistehen, „die Hilfe, Beistand und Unterstützung brauchen". Als Beispiele nannte er Hilfen bei Fixkosten, steuerliche Erleichterungen und Abschreibungsmöglichkeiten für Waren, die jetzt nicht verkauft werden.
„Das Virus macht keine Ferien und das Virus feiert keine stille Weihnacht, sagte Scholz. Deswegen seien die Maßnahmen nun erforderlich.
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