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Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Mittwoch, 28. Oktober, die Verlängerung der am 1. November auslaufenden Allgemeinverfügungen bis zum 15. November beschlossen – unter Vorbehalt. Denn am Mittwochmittag beraten Bund und Länder über weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Bis zum 15. November verlängert wurden die Allgemeinverfügungen zur Festsetzung einer erweiterten Sperrzeit und die Allgemeinverfügungen zur Anordnung von Beschränkungen im Zusammenhang mit der Gastronomie.
Im gesamten Stadtgebiet gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Als Gaststätten gelten insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars sowie Eisdielen und Eiscafés. Ausgenommen von der Sperrstunde sind Spielzeiten in Spielbanken und -hallen. Spielbanken und -hallen dürfen jedoch zwischen 23:00 und 6:00 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken.
Zwischen 23:00 und 6:00 Uhr dürfen keine alkoholischen Getränke zum Außerhaus-Verzehr verkauft werden. Das Verbot gilt sowohl für Gaststätten als auch für Groß- und Einzelhändler, also insbesondere für Restaurants, Kneipen, Bars, Tankstellen, Kioske sowie weitere Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt:
Ausgenommen von dem Verbot ist der Konsum von alkoholischen Getränken in Gaststätten einschließlich deren Außengastronomie während der jeweiligen Öffnungszeiten.
Das Betretungsverbot für Krankenhäuser wurde außerdem bis Ende November verlängert.
Die Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen, zu Einschränkungen von Kontakten sowie zur Erweiterung der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase zu bestimmten Anlässen und bei bestimmten Gelegenheiten gelten ohnehin bis zum 15. November. Gesichts- oder Kinnvisiere gelten nicht mehr als ausreichender Schutz.
Details aller Regelungen stehen in den begründeten Fassungen der Allgemeinverfügungen. Diese können auf wiesbaden.de/coronavirus unter dem Punkt "Pressemeldungen und Verordnungen" heruntergeladen werden.
Am Freitag, 30. Oktober, tagt der Verwaltungsstab erneut, um die Situation zu beurteilen. In der Sitzung soll auch darüber beraten werden, ob der Sternschnuppenmarkt, die Winterstubb und Eiszeit stattfinden können oder nicht.
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