ANZEIGE
Nachdem das hessische Corona-Kabinett am vergangenen Mittwoch das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit konkretisiert hat, hat am Freitag, 22. Januar, der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden getagt und publikumsträchtige Örtlichkeiten festgelegt, auf denen der Alkoholkonsum verboten bleibt. Dort ist zudem der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr untersagt. Das aktualisierte Verbot tritt am Sonntag, 24. Januar, in Kraft. Bislang war der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit generell untersagt.
Das Verbot gilt ab Sonntag an folgenden Orten:
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolfoto