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Die Hessische Landesregierung ermöglicht Fachkräften und sonstigen Kräften in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern sowie Tagespflegepersonen, sich kostenfrei auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.
„Wir nehmen die Sorgen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung ernst. Denn das Abstandsgebot und auch die Mund-Nasen-Bedeckung sind im Alltag bei der Arbeit mit Kindern in Kitas oder der Kindertagespflege nicht oder nur eingeschränkt realisierbar“, betont Anne Janz, Staatssekretärin des Ministeriums für Soziales und Integration.
Das Angebot gilt von Montag, 17. August bis Donnerstag, 8. Oktober. Ein Test ist alle 14 Tage möglich. „Wir hoffen, dass wir mit diesem Service-Angebot des Landes dazu beitragen, bestehende Sorgen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 in der Zeit der vollständigen Aufnahme des Regelbetriebes nach den Sommerferien begegnen zu können“, so Janz.
Voraussetzung für dieses Testverfahren, bei dem das Land Hessen die Kosten für die oben genannten Personengruppen übernimmt, ist unter anderem, dass keine konkreten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegen oder kein anderer, bundesrechtlich geregelter Testanlass, zum Beispiel für Reiserückkehrer / Reiserückkehrerin, vorliegt.
Hierzu wurde in Anlehnung an die seitens des Hessischen Kultusministeriums für die hessischen Lehrkräfte an Schulen getroffene Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine entsprechende Vereinbarung seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration geschlossen.
„Im Sinne eines auch in Zeiten der Pandemie möglichst reibungslos funktionierenden Regelbetriebs der hessischen Kindertagesstätten und -tagespflegestellen und vor dem Hintergrund aktuell wieder steigender Infektionszahlen geben wir den in diesen Einrichtungen tätigen Personen gerne die Möglichkeit, sich regelmäßig auf das Coronavirus testen zu lassen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Frank Dastych.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Eckhard Starke erklärt: „Mit der Unterstützung unserer Mitglieder, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, leisten wir so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Virus. Dass wir mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in vergleichsweise kurzer Zeit eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, zeugt einmal mehr von der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit beider Häuser“.
Der Test kann nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung in jeder Vertragsarztpraxis, die sich an der Testung beteiligt (sogenannten Testpraxen) sind, durchgeführt werden. Ab Donnerstag, 13. August, sind die Testpraxen über die Filterfunktion der Arztsuche Hessen abrufbar.
Bei negativem Ergebnis wird die getestete Person durch die Arztpraxis direkt informiert, im Fall eines positiven Testergebnisses wird dieses direkt vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet, welches alle weiteren Schritte unternimmt und die getestete Person informiert.
Weitere Infos gibt es ab Donnerstag, 13. August, hier.
Wer kann sich testen lassen?
Fachkräfte und sonstigen Kräfte, die unmittelbar im Kinderdienst eingesetzt werden und somit direkten Kontakt zu Kindern haben, sowie für alle öffentlich geförderten Tagespflegepersonen, die aktuell Kinder betreuen.
Gibt es Ausnahmen, die sich über diese Verfahren nicht testen lassen können?
Ja, wenn die zu testende Person
- Symptome im Sinne der RKI-Symptomliste für Corona aufweist (dann gilt das übliche Testverfahren nach ärztlicher Vorgabe),
- sich bereits in einem vom Gesundheitsamt geregelten Verfahren für Kontaktpersonen befindet,
- ein anderer vom öffentlichen Gesundheitsdienst veranlasster Testgrund vorliegt,
- einen Warnhinweis in ihrer Corona-Warn-App vorliegen hat,
- Reiserückkehrer bzw. Reiserückkehrerin ist.
In den genannten Fällen wird das Testverfahren vorranging nach den für den für den jeweiligen Anlass geltenden Regelungen durchgeführt.
Für welchen Zeitraum gilt das Angebot?
Von Montag, 17. August, bis Donnerstag, 8. Oktober.
Wie oft kann ich mich testen lassen?
Alle 14 Tage.
Wo kann ich mich testen lassen?
Der Test kann nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung in jeder Arztpraxis mit Kassenzulassung, die sich an der Testung beteiligt (sog. Testpraxis) durchgeführt werden. Ab dem 13. August sind die Testpraxen über die Filterfunktion der Arztsuche abrufbar (www.arztsuchehessen.de; Genehmigung „Testungen von Erziehern auf SARS-CoV-2“).
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für diese Testung werden vom Land Hessen getragen.
Was passiert bei einem negativen Ergebnis?
Die getestete Person wird durch die Arztpraxis direkt informiert.
Was passiert bei einem positiven Ergebnis?
Das Labor leitet das positive Testergebnis direkt an das zuständige Gesundheitsamt weiter, welches alle weiteren Schritte unternimmt und die getestete Person informiert.
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