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Wer im pflegerischen oder medizinischen Umfeld betreut wird, dort arbeitet oder Menschen besucht, kann sich seit der Änderung der Testverordnung des Bundes am 15. Oktober in vielen Einrichtungen direkt mit einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Der guten Nachricht zum unkomplizierten Test folgte allerdings eine besondere Herausforderung: Wer die Tests beschaffen wollte, sah sich bisweilen mit hohen Preisen konfrontiert, die dann nicht mehr mit den Kostenträgern abgerechnet werden konnten. Der Markt für die Tests geriet zudem unter erheblichen Druck, oft waren die Tests nicht verfügbar. An der Lösung beider Probleme hat die Landesregierung intensiv gearbeitet.
„Wir kooperieren mit einem Dienstleister, der in Kürze jede Woche 500.000 Antigentests zur Verfügung stellen wird. Die ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderungen, aber auch ambulante Hospizdienste können dort bestellen, auf Wunsch sogar inklusive Schulung, und werden zeitnah beliefert. Dieses Verfahren entlastet die Einrichtungen davon, den Markt der Testangebote zu durchforsten, Preise zu vergleichen und sich um die Logistik zu kümmern. Sie können sich auf ihre wichtige Arbeit konzentrieren“, sagt der Hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Ab dem 14. Dezember sind die Tests für maximal neun Euro pro Stück (inklusive Versand) zu bestellen – ganz unabhängig von der Bestellmenge. Die Tests kosten damit maximal so viel, wie über die Testverordnung erstattet wird. „Dieser Service des HMSI entlastet damit gerade die vielen kleineren Einrichtungen mit geringeren Bedarfen“, ergänzt Klose. Das Angebot bezieht nur Tests ein, die laut der Liste des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sind.
Beantragen dürfen Einrichtungen, die dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen dienen. Unter anderem sind dies voll- oder teilstationäre Einrichtungen, in denen ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen untergebracht und betreut werden, ambulante Pflege- und Hospizdienste, Einrichtungen für ambulantes Operieren oder Dialyseeinrichtungen. Ein Informationsschreiben geht den bestellberechtigten Trägern über die Verbände zu.
Idealerweise sollten die Einrichtungen ihren Bedarf monatlich bestellen. Sie dürfen auch mehrere Monate vorab bestellen, um dann jedoch monatlich liefern zu lassen. Vor der ersten Bestellung muss allerdings der Bescheid des HMSI vorliegen, der die zu liefernde Menge festlegt. Der Antrag für diesen Bescheid steht auf der Website des HMSI zum Download bereit. Die monatliche Bestellmenge darf die im Bescheid festgelegte Menge an PoC-Antigen-Tests (Point-of-care-Antigen-Schnelltest) nicht überschreiten.
Wer seine Bestellung aufgegeben hat, darf damit rechnen, dass er die Schnelltests innerhalb von 36 Stunden angeliefert bekommt. Die Abrechnung erfolgt ebenso direkt zwischen der Einrichtung und dem Anbieter. Die Einrichtung wiederum rechnet mit der Pflegekasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen wie bei jeder anderen Form der Beschaffung ab.
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