ANZEIGE
Hessinnen und Hessen, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich ab Dienstag, 12. Januar, für ihre persönliche Corona-Schutzimpfung anmelden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind (weitere Details zu der Priorisierungsgruppen weiter unten). Zwei Wege führen für Angehörige der ersten Gruppe zum persönlichen Impftermin:
Die Impfungen werden ab Dienstag, 19. Januar, in den sechs Regionalen Impfzentren Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden im RheinMain CongressCenter beginnen. Sie versorgen die Städte und das gesamte Umland (welches Regionale Impfzentrum welche Städte und Gemeinden umfasst, sehen Sie hier: hessenlink.de). Das heißt, es gibt für jede Hessin und jeden Hessen ein zuständiges Regionales Impfzentrum.
Terminvereinbarungen sind erst ab dem 12. Januar möglich. Wer sich schon vorher über die Schutzimpfung in Hessen informieren möchte, kann auf das Informationsangebot unter corona.hessen.de oder auf die Webseite des Robert Koch-Instituts rki.de. zurückgreifen. Für allgemeine Fragen steht das Bürgertelefon der Hessischen Landesregierung zur Verfügung: 0800 / 5554666.
Der Hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) und der Hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) erklärten: „Wir werden die sechs Regionalen Impfzentren ab dem 19. Januar öffnen. Angesichts der überschaubaren Impfstoffmengen werden sie noch nicht unter Volllast laufen, dennoch werden Tausende Bürgerinnen und Bürger wöchentlich landesweit ihre Schutzimpfung erhalten können. Sobald eine erhöhte Impfstoffproduktion und weitere Zulassungen für wirksame Impfstoffe in Europa erfolgen, können wir unsere weiteren Impfzentren öffnen. Aktuell hat aber noch der Schutz in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal in den besonders belasteten Krankenhäusern höchste Priorität.“
Bürgerinnen und Bürger der Gruppe mit der höchsten Priorität können sich ab dem 12. Januar 2021 online sowie per Telefonhotline für einen persönlichen Termin in den Regionalen Impfzentren anmelden.
Die 2. Phase beginnt in Wiesbaden am Dienstag, 19. Januar.
Bisher hat das Land Hessen fast 100.000 Impfdosen seit dem 26. Dezember 2020 erhalten. Die Hälfte der verfügbaren Menge wird auf Anraten des Bundes zunächst sicher im Verteilzentrum des Landes bei rund minus 70 Grad eingelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung gewährleisten zu können. Diese soll in der Regel drei Wochen nach Erstimpfung erfolgen. In den ersten fünf Tagen der landesweiten Impfaktion wurden in Hessen circa 21.400 Menschen geimpft.
Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen werden zurzeit von den mobilen Teams der Landkreise und kreisfreien Städte in den Einrichtungen aufgesucht. Potenziell kommen hier insgesamt rund 113.000 Frauen und Männer in Hessen für eine Schutzimpfung in Frage. Außerdem können zurzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken, die besonders im Kampf gegen SARS-COV-2 gefordert sind, eine Impfung erhalten. Das dort ansässige fachkundige Personal übernimmt die Impfung von potenziell rund 15.000 Menschen selbst.
Neben diesen Personengruppen zählen zur höchsten Priorität bei den Schutzimpfungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste und der ambulanten Pflegedienste sowie alle weiteren Personen ab dem 80. Lebensjahr, die nicht bereits in den Alten- und Pflegeeinrichtungen durch die mobilen Teams geimpft wurden. Insgesamt zählt die erste Gruppe nach der Impfverordnung des Bundes in Hessen rund 567.000 Menschen. Hessen folgt der in der Impfverordnung des Bundes ausgegebenen Priorisierung (siehe „Hintergrund“).
„Impfwillige Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht geimpft werden können, bitten wir zunächst um Geduld. Die Priorisierung bestimmter Personenkreise ist vom Bundesgesundheitsministerium vorgegeben und der Sache nach zwingend, weil noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Wir alle arbeiten zügig daran, dass es so rasch wie möglich in Hessen weitergeht“, betonten Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.
Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung
A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Hinweis:
Allgemeine Fragen rund zu Corona werden weiterhin unter der 0800 - 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.
Fotos: Wiesbadenakteull, Grafik Hmdis