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Das Hessische Kabinett hat am Mittwoch im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte vom Dienstag getagt und Beschlüsse für Hessen gefasst. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nannte die Lage „weiterhin außerordentlich ernst.“ „Wir müssen jetzt noch stärker eingreifen, um dann stufenweise wieder öffnen zu können. Dazu werden die Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert und die Kontakte weiter eingeschränkt. Die Situation an den Kliniken bleibt weiterhin angespannt, wir müssen alles tun, damit unser Gesundheitssystem handlungsfähig bleibt", so Hessens Ministerpräsident am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei in Wiesbaden.
Private Treffen und Kontaktbeschränkungen: Die Beschränkungen werden erweitert. Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.
Für Treffen in den eigenen vier Wänden macht das Land keine Vorgaben. Es wird allerdings dringend empfohlen, sich auch hier an die Kontaktbeschränkungen zu halten.
Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt. Derzeit betrifft dieses Regel in Hessen nur die Landkreise Gießen und Limburg-Weilburg.
Schulen und Kinderbetreuung: Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert. Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden. Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.
Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehörige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.
Weitere Regelungen:
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Bild: Logo Hessen (bearbeitet)