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Nachdem Bund und Länder bereits vergangene Woche über verschärfte Corona-Regeln debattiert haben, hat das Hessische Corona-Kabinett am Montag, 19. Oktober, die konkrete Umsetzung der Beschlüsse für Hessen diskutiert. Ministerpräsident Volker Bouffier informierte im Anschluss an die Sitzung in Wiesbaden über die getroffenen Entscheidungen. Ihm zur Seite stand Kultusminister Alexander Lorz, der kurzfristig für Sozial- und Integrationsminister Kai Klose eingesprungen war. Dieser hatte in der vergangenen Woche Kontakt zur mit Corona infizierten Wissenschaftsministerin Angela Dorn und hatte sich daraufhin in die selbstgewählte Quarantäne begeben.
„Es ist eine sehr ernste Situation“, sagte Bouffier am Montag in der hessischen Staatskanzlei und appellierte wiederholt an die Hessinnen und Hessen, sich an die Corona-Regeln zu halten. „Wir haben einen klaren Kompass“, so der Ministerpräsident. Die Priorität Hessens sei es, mit den Beschlüssen das Gesundheitssystem zu entlasten, Schulen und Kitas offen zu halten und Arbeitsplätze und Wirtschaft hochzuhalten. Freizeitaktivitäten und Ähnliches müssten dahinter zurücktreten. „Nicht, weil wir den Menschen diese nicht gönnen, sondern weil die Lage sehr ernst ist“.
Nach wie vor sei die Situation dynamisch. „Ich gehe davon aus, dass die Zahlen in Hessen in den kommenden Tagen steigen werden“, so der Landeschef. Ziel sei es nun, diese Entwicklung wieder umzudrehen und die Infektionskurve abzuflachen.
Zunächst wurden am Montag das Ergebnis der Konferenz von Bund und Ländern vergangene Woche umgesetzt. „Ein zentraler Baustein zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist in Hessen unser Eskalationskonzept. Damit machen wir klare Vorgaben, bei welchem Infektionsgeschehen welche konkreten Maßnahmen vor Ort zu ergreifen sind. Dieses hat sich bereits hervorragend bewährt und wir haben es entsprechend der Verabredungen mit dem Bund jetzt erweitert“, erläuterte Bouffier. Ein Stufenkonzept wird künftig je nach Infektionsgeschehen öffentliche und private Veranstaltungen weiter einschränken.
Ab 35 Inzidenzen werden Veranstaltungen auf 150 Personen begrenzt. Ausnahmen sind nur mit einer Genehmigung des Gesundheitsamtes möglich. Private Feiern im öffentlichen Raum können dann nur noch mit 25 Personen oder zwei Hausständen stattfinden. Für Zusammenkünfte und Feiern in der eigenen Wohnung gilt die Empfehlung von maximal 15 Personen. Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird ausgeweitet auf die Bereiche Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks), überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Weiter verschärft wird das Konzept bei einer Inzidenz von 50. Dann dürfen auf Veranstaltungen nur noch 100 Personen zusammenkommen. Private Veranstaltungen wie Hochzeiten werden auf 10 Personen begrenzt. Eine Empfehlung für private Feiern in den eigenen vier Wänden rät dringend, nicht mehr als 10 Personen zu versammeln.
Bei einer Inzidenz von 50 tritt zudem eine Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 23:00 und 06:00 Uhr in Kraft. Den Kommunen sei es möglich, schärfere Corona-Regeln zu beschließen. Lockerungen seien hingegen nicht möglich, so Bouffier. Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht.
Ab einer Inzidenz von 75 oder bei weiterem kontinuierlichen Anstieg über zehn Tage über 50 dürfen sich im öffentlichen Raum maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
Unter 35 Infektionen in den vergangenen sieben Tagen gelten die hessischen Regeln weiter, also: 250 Personen für Veranstaltungen und private Feiern unabhängig von der Inzidenz mit maximal 50 Personen.
Außerdem hat das Corona-Kabinett das Beherbergungsverbot aufgehoben. Dieses habe sich als nicht zielführend erwiesen, erklärte Bouffier. Zudem habe man die Gerichtsentscheidungen zum Beherbergungsverbot ausgewertet. Demnach sei das Beherbergungsverbot „im Zweifel nicht juristisch haltbar“.
Auf der Tagesordnung stand ebenfalls die Frage, wie es im Herbst und Winter in den hessischen Schulen weiter geht. Wie Kultusminister Lorz mitteilte, habe es zwischen Sommer- und Herbstferien keine nennenswerten Ausbrüche in Hessens Schulen gegeben. „Unsere Schulen sind nicht zu Corona-Hotspots geworden“, so der Minister. In der Zeit bis zu den Weihnachtsferien wolle man nun weiterhin im Einzelfall über mögliche Verschärfungen der Regeln an Schulen entscheiden.
Zudem hat das Land ein 10 Millionen Euro Programm auf den Weg gebracht, dass den Präsenzunterricht auch im Winter ermöglichen soll. Es soll die Schulträger entlasten und die Anschaffung von benötigten Gerätschaften, wie etwa Lüftungsgeräten, ermöglichen. „Diese sollen insbesondere für Klassenräume angeschafft werden, bei denen es nicht möglich ist, ausreichend zu lüften, weil bspw. Fenster nicht geöffnet werden können“, erklärte Hessens Kultusminister am Montag.
Die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Muster-Quarantäne-Verordnung wird mit weiteren Ausnahmen für z.B. Geschäftsreisende und bei medizinisch notwendigen Reisen umgesetzt. In diesen Punkten ändert sich an der Verordnung des Landes nichts.
Wichtigste Änderung: Bislang ist es in Hessen nach der Einreise aus einem Risikogebiet möglich, mit einem Corona-Test bspw. am Frankfurter Flughafen, die bundesweit gültige Quarantäne-Verpflichtung bereits am Tag der Einreise zu beenden. Diese Möglichkeit entfällt. Eine "Frei-Testung" mit einem negativen Corona-Test ist erst ab dem fünften Tag möglich. Bis dahin müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.
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Bild: Screenshot PK Facebook