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Noch zu Beginn der Woche hatte sich das Wiesbadener Gesundheitsamt dazu verpflichtet gefühlt, klarzustellen, dass an Wiesbadens Grundschulen keine Maskenpflicht, sondern lediglich eine Trageempfehlung herrscht. Nun hat der Verwaltungsstab am Mittwoch, 4. November, beschlossen, ab Montag, 9. November, auch Grundschüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verpflichten.
Die bisherige Regel habe dazu geführt, dass jede Schulleiterin und jeder Schulleiter eine Entscheidungen für ihre oder seine Grundschule treffen musste, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Man führe die Pflicht ab Montag ein, um in Zukunft eine einheitliche Regelung in Wiesbaden zu haben.
Die Maskenpflicht an Grundschulen gilt vorerst bis einschließlich Freitag, 27. November. Sie gilt an allen Grundschulen. Der Mundschutz ist auch während des Unterrichts zu tragen. Die Grundschulen werden in einem gesonderten Schreiben über die Details und Hintergründe informiert.
Außerdem diskutierte der Verwaltungsstab am Mittwoch darüber, ein generelles Schulsportverbot in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern auszusprechen. Laut Landesverordnungen ist Schulsport in allen Schulen aktuell nur gestattet, sofern ein umfassendes Hygienekonzept vorliegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden.
Ein Beschluss wurde jedoch noch nicht gefasst. In seiner nächsten Sitzung am Freitag, 6. November, wird sich der Verwaltungsstab erneut mit dem Thema beschäftigen.
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Symbolfoto: Juraj Varga / Pixabay