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Trotz Lockerungen der Hessischen Landesregierung bleiben die städtischen Sportstätten in Wiesbaden geschlossen.
Um auf dem gleichen Stand wie die anderen Bundesländer zu sein, hatte sich das hessische Corona-Kabinett am Freitag, 6. November, dazu entschlossen, die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport anzupassen und die geschlossenen Sportanlagen wieder zu öffnen. Laut Landesverordnung dürfen Amateur- und Freizeitsportler seither allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport treiben.
Für die Überwachung dieser Verordnung ist allerdings der Betreiber verantwortlich. Im Fall der städtischen Sportanlagen ist das das Sportamt der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Betreiber ist für die Umsetzung auch befugt, über die Verordnung hinausgehende Maßnahmen anzuordnen. Mit Blick auf den hohen Inzidenz-Wert in der hessischen Landeshauptstadt hat sich das Sportamt dazu entschlossen, die Sportstätten nicht zu öffnen.
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Symbolfoto