ANZEIGE
Für Wiesbadens Bürgerinnen und Bürger gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, weitere Corona-Regeln, die der Verwaltungsstab am Montag, 26. Oktober, angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens beschlossen hat. Von Sonntag auf Montag war der Inzidenzwert um 24 Prozent gestiegen.
Die neuen Corona-Regeln beinhalten ein verschärftes Kontaktverbot, eine Ausweitung der Maskenpflicht und weitere Einschränkungen für Veranstaltungen. Die Regeln sind vorerst bis einschließlich Sonntag, 15. November, gültig.
Im öffentlichen Raum dürfen sich ab Donnerstag nur noch fünf Personen oder Angehörige aus zwei Hausständen gemeinsam aufhalten.
Für private Feiern in öffentlichen Räumen - etwa in Gaststätten oder gewerblich überlassenen Räumen - bleiben die bereits letzte Woche beschlossenen Regeln bestehen. Hier dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Für Zusammenkünfte in privaten Räumen gilt eine Empfehlung von maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten.
Wieder verschärft wurden die Regeln für Veranstaltungen und Kulturangebote. Im Theater, der Oper, bei Konzerten, in Kinos und bei vergleichbaren Veranstaltungen sind maximal 50 Personen zugelassen. Bislang galt eine Höchstgrenze von 100 Personen. Im begründeten Einzelfall kann das Gesundheitsamt Ausnahmen erteilen.
Auch für Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung, Trauerfeiern und Bestattungen sowie für Veranstaltungen und Führungen in Museen, in Schlössern, Gedenkstätten, Tierparks, vergleichbaren Einrichtungen und für die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen gilt die Obergrenze von 50 Personen.
Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im öffentlichen Raum wird ebenfalls ausgeweitet. Nicht mehr nur in Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt nunmehr unter anderem auch für den Besuch von Gottesdiensten von Glaubensgemeinschaften, den Besuch von Theatern, öffentlichen Vergnügungsstätten und öffentlichen Einrichtungen.
Bereits beschlossen hat der Verwaltungsstab Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen. Sie gelten bis einschließlich Sonntag, 15. November. Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, dürfen dann maximal drei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Seit Montag, 19. Oktober, ist eine generelle Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse in Kraft. Auch der praktische Sportunterricht ist in Schulen für alle Jahrgänge in geschlossenen Räumen untersagt. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports in geschlossenen Räumen sind keine Zuschauer mehr zugelassen, im Freien fortan – wie oben ausgeführt - maximal 50 Zuschauerinnen und Zuschauer. Es gilt außerdem weiterhin das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken.
Die Maskenpflicht an Bushaltestellen wird mit den neuen Regelungen ab Donnerstag, den 29. Oktober, aufgehoben, da das Land inzwischen eine gleichlautende Pflicht für das gesamte Land Hessen erlassen hat, so dass es einer eigenen Wiesbadener Regelung per Allgemeinverfügung nicht länger bedarf. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nach der Landesregelung, die bereits gilt, während des gesamten Aufenthalts an Bushaltestellen zu tragen - unabhängig davon, ob der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann.
„Wir wissen, dass dies weitere einschneidende Maßnahmen sind. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten.“
Bereits am Mittwoch, 28. Oktober, trifft sich der Verwaltungsstab erneut, um die Situation zu beurteilen. Unter anderem wird es darum gehen, ob der Sternschnuppenmarkt, die Winterstubb und die Eiszeit stattfinden können oder nicht.
Details aller Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf wiesbaden.de/coronavirus unter dem Punkt "Pressemeldungen und Verordnungen" heruntergeladen werden.
>>> Alle wichtigen Informationen zum Infektionsgeschehen in Wiesbaden erhalten sie heute Abend in unserem täglichen Pandemie-Lage-Artikel<<<
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Symbolfoto: Tumisu / Pixabay